Welchen besonderen Herausforderungen muss sich die Bereitstellung erneuerbarer Energie im Rahmen eines erfolgreichen Energiewende-Prozesses aus räumlicher Sicht stellen?

Zusätzliche Landnutzungen für die Gewinnung, Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energie (z.B. (Heiz)Kraftwerke für Biomasse, Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Stromleitungen etc.) werden in den ohnehin schon sehr intensiv genutzten Raum eingebracht, womit zwangsläufig Nutzungskonflikte verbunden sind. Dabei sieht sich die Flächenvorsorge für die erneuerbare Energiebereitstellung mit Unschärfen konfrontiert, die kennzeichnend für strategische Planungen sind:

  • Der Energiebedarf der Zukunft ist nicht bekannt und lässt sich nur in Szenarien abschätzen. Damit ist auch der Flächenbedarf für die Bereitstellung erneuerbarer Energien nur in groben Zügen abschätzbar.
  • Der Umstand, dass noch nicht alle für die Energiewende erforderlichen Technologien bereits absehbar sind, führt zu weiteren Unsicherheiten betreffend die Flächenbedarfe, Standortanforderungen und räumlichen Auswirkungen der Energiewende.

Standorte und Räume für die erneuerbare Energiegewinnung sind daher grundsätzlich technologieoffen freizuhalten. Letztlich entscheidet die künftige Entwicklung von Energietechnologien, Energiemärkten und Energieanlagenbetreibern, ob bzw. welche Projekte tatsächlich in die Realität umgesetzt werden.

Demnach sind aus Sicht der (Energie)Raumplanung sogenannte No-Regret-Strategien zu verfolgen, die mit einer Vielzahl positiver Effekte verbunden sind, sodass sie ungeachtet ihres Beitrages zur erneuerbaren Energieversorgung jedenfalls zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, indem beispielsweise die Innenentwicklung der Siedlungsräume forciert und die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr verringert wird sowie die Kulturlandschaft vor weiterer Bauland- und Infrastrukturentwicklung verschont bleibt.

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